Häufig gestellte Fragen

Meine HU ist abgelaufen. Muss ich sofort zur Hauptuntersuchung?

Ja! Bei Überfälligkeit wird ab dem dritten Monat bei der HU ein Zuschlag von 20% auf den regulären Preis erhoben.

Wie lange habe ich Zeit, um festgestellte Mängel an meinem Fahrzeug beheben zu lassen?

Fällt Ihr Fahrzeug durch die HU, haben Sie genau einen Monat Zeit die Mängel beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzustellen. Bei Überschreitung dieser Frist wird eine erneute HU fällig.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden schreibt mir die gegnerische Versicherung vor keinen Gutachter kommen zu lassen. Muss ich mich daran halten?

Nein, denn Sie haben jederzeit die freie Wahl, das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Liegt der Schaden über der Bagatellschadengrenze, lohnt sich in jedem Fall das unabhängige Gutachten.

Muss ich im Haftpflichtschadenfall den Rechtsanwalt und Sachverständigen selbst bezahlen?

Im unverschuldeten Haftpflichtschadenfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten und die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. In einigen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil.

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